MEHR STROM AUS LICHT - DANK DEM EEG.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde mit der Absicht geschaffen, eine nachhaltige Energieversorgung in Deutschland für die Zukunft zu gewährleisten und die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien zur Erzeugung von Strom zu fördern. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.

Das EEG trat erstmals am 01. April 2000 in Kraft. Seither regelt es die Verpflichtung zur Abnahme von ausschließlich aus regenerativen Energien gewonnenem Strom durch die zuständigen Energieversorger (Netzbetreiber) zu genau festgelegten Vergütungssätzen. Zuletzt novelliert wurde das Gesetz mit Wirkung zum 01. Juli 2010.

20 Jahre Planungssicherheit

Um eine Solarstromanlage nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich planen zu können, benötigt man verlässliche Konditionen für die Abnahme des erzeugten Stroms. Die seit dem Jahr 2000 durch das EEG in Deutschland geregelten Konditionen liegen deutlich über dem Marktpreis für Strom. Die definierten Einspeisevergütungen sind gleichbleibend für die nächsten 20 Jahre – zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme der Anlage – und sorgen so für sichere und langfristig planbare Renditen.

Schnelle Entscheidung lohnt sich

Der Gesetzgeber hat im EEG eine jährliche Degression der Einspeiseförderung vorgesehen. Da die Höhe der Einspeisevergütung des Jahres der Inbetriebnahme für die kommenden 20 Jahre gilt, garantiert eine frühe Entscheidung eine höhere Vergütung für die gesamte Laufzeit. Aber auch zukünftig, bei geringeren Einspeisevergütungen, werden Solarstromanlagen rentabel bleiben, da sinkende Herstellungskosten und die Verbesserung der Energieausbeute durch neue Technologien die rückläufigen Förderbeträge ausgleichen.

Einspeisevergütung 2011


Anlagengröße
Integrierte Anlage
(Dach/Fassade)
Sonstige
Freifläche*
Konversions-flächen
bis 30 kWp
28,74 Ct./kWh
21,11 Ct./kWh
22,07 Ct./kWh
bis 100 kWp
27,33 Ct./kWh 
21,11 Ct./kWh
22,07 Ct./kWh
ab 1.000 kWp
25,86 Ct./kWh
21,11 Ct./kWh
22,07 Ct./kWh
ab 1.000 kWp
21,56 Ct./kWh
21,11 Ct./kWh
22,07 Ct./kWh

* mit Ausnahme von Ackerflächen
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EEG – Das Fördermodell in Bildern

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Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der staatlichen Förderungen. (0:32)

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Erneuerbares Energien Gesetz (EEG)

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