Ad-hoc-News nach § 15 WpHG
Seit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes am 30. Oktober 2004 ist die COLEXON Energy AG gemäß § 15 WpHG verpflichtet, Insiderinformationen, die sie als Emittentin unmittelbar betreffen, unverzüglich und für die Dauer von einem Monat hier auf ihrer Website zu veröffentlichen.