GEMEINSAME ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER REINECKE + POHL SUN ENERGY AG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX.

Beschluss des Vorstands und Aufsichtsrats der Reinecke + Pohl Sun Energy AG

Vorstand und Aufsichtsrat der Reinecke + Pohl Sun Energy AG (nachfolgend "Gesellschaft") geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft Sorge tragen.

ENTSPRECHENERKLÄRUNG gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Reinecke + Pohl Sun Energy AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Abweichungen zu den Empfehlungen des Kodexes werden wir in den künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offen legen und erläutern.

Dies vorausgeschickt erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der Reinecke + Pohl Sun Energy AG, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Kodex Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung mit nachfolgender Maßgabe in Zukunft entsprochen werden soll.

Abweichungen:

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen. Die Reinecke + Pohl Sun Energy AG sieht aufgrund der Grösse der Gesellschaft und der Tatsache, dass der Aufsichtsrat lediglich aus drei Mitgliedern besteht von der Bildung gesonderter Aufsichtsratsausschüsse ab.


Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die Hauptversammlung hat über die Vergütung der Aufsichtsräte beschlossen und die Beschlüsse sind auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Eine erfolgsorientierte Vergütung ist hierbei nicht vorgesehen.


Hamburg, 27.04.2005


Der Vorstand                                                                 Der Aufsichtsrat