GEMEINSAME ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER REINECKE + POHL SUN ENERGY AG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX.

Vorstand und Aufsichtsrat der Reinecke + Pohl Sun Energy AG (nachfolgend "Gesellschaft") geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab:

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Reinecke + Pohl Sun Energy AG begrüßen grundsätzlich die Intention der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, transparente Leitlinien als wertvolle Richtschnur und Handlungshilfe für ordnungsgemäße Unternehmensführung vorzugeben. Abweichungen zu den Empfehlungen des Kodexes werden wir in den künftigen Entsprechenserklärungen jeweils offen legen und erläutern.

Dies vorausgeschickt erklären der Vorstand und Aufsichtsrat der Reinecke + Pohl Sun Energy AG, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Kodex Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung mit nachfolgender Maßgabe in Zukunft entsprochen werden soll.

Abweichungen zur Fassung vom 12. Juni 2006:

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt bei Haftpflichtversicherungen, die ein Unternehmen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder abschließt (sog. Directors and Officers Liability Insurances – D&O), einen Selbstbehalt vorzusehen. Die Reinecke + Pohl Sun Energy AG ist grundsätzlich nicht der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ihre Aufgaben wahrnehmen, durch eine solche Maßnahme verbessert werden. Die D&O Versicherungen für Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Reinecke + Pohl Sun Energy AG sehen daher eine solche Regelung nicht vor.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen. Die Reinecke + Pohl Sun Energy AG sieht aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Tatsache, dass der Aufsichtsrat lediglich aus drei Mitgliedern besteht von der Bildung gesonderter Aufsichtsratsausschüsse ab.


Hamburg, 18.12.2006


Der Vorstand                                                                                    Der Aufsichtsrat