RECHTLICHER HINWEIS
Wichtige Informationen zum Wertpapierprospekt der COLEXON Energy AG vom 13. August 2009
Die nachstehende Veröffentlichung des Wertpapierprospektes der COLEXON Energy AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland (COLEXON), vom 13. August 2009 (Wertpapierprospekt) dient ausschließlich der Einhaltung von Bestimmungen des Deutschen Rechtes für die Zulassung von Aktien der COLEXON aus der von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Mai 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse.
Der Wertpapierprospekt stellt weder die Abgabe oder Veröffentlichung eines Angebotes noch die öffentliche Werbung für ein Angebot zum Erwerb von Aktien der COLEXON nach Deutschem Recht oder einer anderen Rechtsordnung dar. Insbesondere stellt der Wertpapierprospekt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien oder Japan dar. Die in dem Wertpapierprospekt genannten Wertpapiere sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in seiner gegenwärtigen Fassung (Securities Act) registriert worden und dürfen ohne Registrierung oder einer Ausnahme von der Registrierungspflicht nach dem Securities Act nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder US-Personen angeboten oder verkauft werden. Es ist nicht beabsichtigt, die in dem Wertpapierprospekt genannten Wertpapiere oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Die in dem Wertpapierprospekt genannten Wertpapiere sind auch weder in dem Vereinigten Königreich von Großbritannien oder in Japan registriert noch ist beabsichtigt, die in dem Wertpapierprospekt genannten Wertpapiere oder einen Teil davon im Vereinigten Königreich von Großbritannien oder Japan zu registrieren oder dort ein öffentliches Angebot durchzuführen.
Der Wertpapierprospekt stellt weder die Abgabe oder Veröffentlichung eines Angebotes noch die öffentliche Werbung für ein Angebot zum Erwerb von Aktien der COLEXON nach Deutschem Recht oder einer anderen Rechtsordnung dar. Insbesondere stellt der Wertpapierprospekt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien oder Japan dar. Die in dem Wertpapierprospekt genannten Wertpapiere sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in seiner gegenwärtigen Fassung (Securities Act) registriert worden und dürfen ohne Registrierung oder einer Ausnahme von der Registrierungspflicht nach dem Securities Act nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder US-Personen angeboten oder verkauft werden. Es ist nicht beabsichtigt, die in dem Wertpapierprospekt genannten Wertpapiere oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Die in dem Wertpapierprospekt genannten Wertpapiere sind auch weder in dem Vereinigten Königreich von Großbritannien oder in Japan registriert noch ist beabsichtigt, die in dem Wertpapierprospekt genannten Wertpapiere oder einen Teil davon im Vereinigten Königreich von Großbritannien oder Japan zu registrieren oder dort ein öffentliches Angebot durchzuführen.


