Status quo EEG: Vermittlungsausschuss
Gerade die ostdeutschen Bundesländer haben sich kritisch in den Dialog eingebracht, da sie einen Wegfall wichtiger Arbeitsplätze in der Zukunftsbranche befürchten. Um diesen Konflikt zu schlichten, haben sich Ende Mai mehrere Ausschüsse des Bundesrats für ein Vermittlungsverfahren mit dem Bundestag ausgesprochen. Die Entscheidung über eine Einberufung soll am 4. Juni getroffen werden. In diesem Fall würde eine Ausfertigung der Gesetzesnovelle voraussichtlich nicht mehr im Juni erfolgen können.
Generell ist die Länderkammer bei der Neuregelung der Solarförderung nicht zustimmungspflichtig. Nach den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss müsste sich jedoch der Bundestag ein zweites Mal mit dem Vorhaben befassen. Mit der absoluten Mehrheit der Stimmen könnten Union und FDP den Kompromiss dennoch ablehnen und auf die Anfang Mai beschlossene Regelung beharren.
Generell ist die Länderkammer bei der Neuregelung der Solarförderung nicht zustimmungspflichtig. Nach den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss müsste sich jedoch der Bundestag ein zweites Mal mit dem Vorhaben befassen. Mit der absoluten Mehrheit der Stimmen könnten Union und FDP den Kompromiss dennoch ablehnen und auf die Anfang Mai beschlossene Regelung beharren.





