Ergebnis der Diskussionen um die Anpassung der Einspeisevergütung in Deutschland

Am 09. Juli 2010 haben die langwierigen Diskussionen um die Anpassungen der Einspeisevergütung in Deutschland ein Ende gefunden. Nachdem tags zuvor der Bundestag den Einigungsvorschlag des einberufenen Vermittlungsausschusses angenommen hatte, stimmte auch der Bundesrat zu.

Der nun beschlossene Kompromiss sieht einen Einschnitt der Solarförderung nach einem zweistufigen System vor. In der ersten Phase erfolgt eine rückwirkende Kürzung zum 1. Juli 2010, die jedoch für die jeweilige Anlagenart drei Prozent geringer ausfällt, als ursprünglich vom Bundestag vorgeschlagen. Erst in der zweiten Phase werden die seit dem 1. Juli gültigen Tarife um weitere drei Prozentpunkte für die PV-Anlagen gekürzt, die ab dem 1. Oktober 2010 in Betrieb genommen werden. Ackerflächen sollen gänzlich aus der Förderung herausfallen.

Zusammenfassend stellen sich die neuen Rahmenbedingungen der Einspeisevergütung wie folgt dar:

01. Juli – 30. September 2010

Anlagengröße
Integrierte Anlagen (Dach/Fassade)
Sonstige Freiflächen* Konversionsflächen
bis 30 kWp
34,05 Ct./kWh
25,02 Ct./kWh 26,15 Ct./kWh
bis 100 kWp
32,39 Ct./kWh 25,02 Ct./kWh 26,15 Ct./kWh
ab 100 kWp
30,65 Ct./kWh 25,02 Ct./kWh 26,15 Ct./kWh
ab 1.000 kWp
25,55 Ct./kWh 25,02 Ct./kWh 26,15 Ct./kWh


01. Oktober – 31. Dezember 2010

Anlagengröße
Integrierte Anlagen (Dach/Fassade)
Sonstige Freiflächen*
Konversionsflächen
bis 30 kWp
33,03 Ct./kWh 24,26 Ct./kWh 25,37 Ct./kWh
bis 100 kWp
31,42 Ct./kWh 24,26 Ct./kWh 25,37 Ct./kWh
ab 100 kWp
 29,73 Ct./kWh 24,26 Ct./kWh 25,37 Ct./kWh
ab 1.000 kWp
 24,79 Ct./kWh 24,26 Ct./kWh 25,37 Ct./kWh

*mit Ausnahme von Ackerflächen
EEG
 
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